Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Zulässiger Preisnachlass für Tankkarteninhaber

Zulässiger Preisnachlass für Tankkarteninhaber

Eine Tankstellenkette bot ihren Kunden eine Tankkarte an, mit der sie bei allen Stationen des Tankstellennetzes mit einem Preisnachlass von einem 1 Pfennig pro Liter tanken konnten. Vor Erteilung der Karte wurde eine Bonitätsprüfung des Kunden vorgenommen. Das Oberlandesgericht München sah in diesem Vertriebssystem keinen Verstoß gegen das Rabattgesetz.

Ein Rabattverstoß im Sinne des § 1 Abs. 2 Rabattgesetz setzt voraus, dass der Unternehmer die gleiche Ware oder Leistung zu unterschiedlichen Preisen anbietet. Hier wies das Angebot der Tankstellenkette jedoch wesentliche Besonderheiten auf, die die vertragliche Leistung als eine eigenständige erscheinen ließen (sogenannter unechter Sonderpreis), die demnach einen eigenen “Normalpreis” hat. Obwohl es sich um die gleiche Ware handelt, war die Modalität der Vertragsabwicklung in den Augen des Verbrauchers so verschieden, dass er darin einen weiteren Normalpreis sah und nicht – wegen der Zugehörigkeit zu einem bestimmten Kundenkreis – einen bloßen Nachlass vom regulären Preis.

Urteil des OLG München vom 11.03.1999
6 U 3669/98

NJWE-WettbR 2000, 5

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