Urteil
01.07.2008
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Zulässige Werbung für Zigarillos
Weder nach nationalem noch nach EU-Recht besteht eine Verpflichtung zu Warnhinweisen bei der Publikumswerbung für Zigarillos. Hierauf weist das Oberlandesgericht Karlsruhe in einer allerdings noch nicht rechtskräftigen Entscheidung hin.
Auch die freiwillige Selbstverpflichtung der tabakverarbeitenden Industrie zur Verwendung von Warnhinweisen in der Anzeigen- und Plakatwerbung ist auf Zigaretten beschränkt. Eine Auslegung dieser Richtlinie über Zigaretten hinaus scheidet nach Meinung des Gerichts aus.
Urteil des OLG Karlsruhe vom 09.10.2003
4 U 99/03 (nicht rechtskräftig)
OLGR Karlsruhe 2003, 516
Urteil des OLG Karlsruhe vom 09.10.2003