Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Internetdomain: “recht-freundlich.de” für Rechtsanwalt zulässig

Internetdomain: “recht-freundlich.de” für Rechtsanwalt zulässig

Das Oberlandesgericht Celle befand demgegenüber, dass ein aus dem Rahmen des üblichen fallender Internetauftritt von Rechtsanwälten nicht zwingend wettbewerbswidrig sein muss. Zur Begründung führte das Gericht unter anderem aus: Die Internetadresse “ist Teil des Outfits der inhaltlich nicht zu beanstandenden Homepage der beklagten Rechtsanwälte. Dabei kommt diesen vorliegend zugute, dass sie eine werbewirksame – aber eben keine werbende – Idee hatten, um sich nach außen darzustellen. Die Adresse weckt in erster Linie Assoziationen; der Leser denkt unwillkürlich an “bitte recht freundlich”, was auf Grund der Wortspielerei einen erhöhten Wiedererkennungswert hat. Sie ist im Vergleich mit anderen Internetadressen eben pfiffig gestaltet. Das macht ihren Wert aus, ohne dass sie deshalb als unzulässige Werbung zu qualifizieren wäre”.

Urteil des OLG Celle vom 23.08.2001,13 U 152/01,OLGR-KS 2001, 120,Computer & Recht 2001,857NJW 2001, 3133

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