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Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Zulässige Werbung für reimportierte Autos

Zulässige Werbung für reimportierte Autos

Ein Verein, in dem VW- und Audi-Vertragshändler organisiert sind, erlitt vor dem Bundesgerichtshof eine empfindliche Niederlage. Die Händler wehren sich seit Jahren gegen konkurrierende Autohändler, die aus der EU reimportierte Neufahrzeuge des VW-Konzerns als “Euro-Neuwagen” in Deutschland anbieten und verkaufen. Der Verein argumentierte im Wesentlichen damit, die freien Händler hätten die Fahrzeuge nur dadurch erhalten können, dass sie ein vertragswidriges Verhalten der ausländischen Vertragshändler zumindest ausgenutzt haben.
Dieses Argument überzeugte die Bundesrichter nicht. Selbst wenn die freien Händler die Wagen nur deshalb erwerben konnten, weil ausländische VW- und Audi-Händler gegen vertragliche Vereinbarungen mit dem Konzern verstoßen haben, rechtfertigt dies nicht die Annahme eines Wettbewerbsverstoßes. Der Bruch eines Vertrages, an den der Reimporteur selbst nicht gebunden ist, ist ihm grundsätzlich nicht anzulasten, wenn nicht andere sittenwidrige Aspekte hinzutreten.

Urteil des BGH
I ZR 138/96

Handelsblatt vom 13.06.2000

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