Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Zulässige Tiefpreisgarantie
Ein Einzelhandelsunternehmer, der eine so genannte Tiefpreisgarantie mit der Zusage verbindet, der Kunde, der anderswo einen günstigeren Preis für dasselbe Produkt bekommt, erhielte die Differenz erstattet, handelt nicht wettbewerbswidrig, wenn er nicht in jedem Fall den günstigsten Preis bietet. Eine derartige Werbeaussage enthält vielmehr lediglich die Behauptung, zu der Gruppe der günstigsten Anbieter zu gehören. Das Oberlandesgericht Bremen sah in der Werbung keine Irreführung der Verbraucher.
Urteil des OLG Bremen vom 06.05.2004
2 U 106/03
RdW Heft 1/2005, Seite V