Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Zulässige Eröffnungswerbung
Wirbt ein Unternehmen anlässlich der bevorstehenden Neueröffnung damit, Kaufinteressenten sollten geplante Anschaffungen noch zurückstellen, verstößt dies nach Auffassung des Bundesgerichtshofs nicht gegen das Wettbewerbsrecht, da mit einer solchen “Eröffnungswerbung” keine pauschale Herabsetzung der Konkurrenzunternehmen verbunden ist.
Urteil des BGH; Az.: 1 ZR 147/98