Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Zulässige E-Mail-Werbung

Zulässige E-Mail-Werbung

Die Rechtsprechung geht überwiegend davon aus, dass die unaufgeforderte Zusendung von Werbe-E-Mails wettbewerbswidrig ist. Das Oberlandesgericht Hamburg vertritt demgegenüber eine differenzierte Auffassung.
Betrifft ein per E-Mail übersandtes Angebot wiederkehrende Geschäftsvorfälle, wie z. B. die regelmäßige Wartung von Geräten oder die Werbung für Büromaterial, so ist die unaufgeforderte übersendung wettbewerbswidrig. Geht es bei der Werbung jedoch um das Angebot einer einzelnen Dienstleistung, wie hier der Umgestaltung einer Internetseite und bestehen auch sonst keine Anzeichen, dass die Werbemaßnahme wiederholt wird, so ist die übersendung einer solchen E-Mail nicht zu beanstanden.
Das Gericht wies noch darauf hin, dass die der Abmahnung für den Fall einer erneuten Zuwiderhandlung angedrohte Vertragsstrafe in Höhe von 10.001 DM unangemessen hoch gewesen wäre und die Abmahnung daher schon deshalb keine Wirkung gehabt hätte.

Beschluss des OLG Hamburg vom 02.08.1999
12 W 17/99

Computer und Recht 2000, 183

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€