Urteil
01.07.2008
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Zu hoher Spritverbrauch als Rückgabegrund
Der Käufer eines Sechs-Zylinder-Volvos rechnete den Spritverbrauch seines neuerworbenen Autos nach und stellte fest, daß dessen ‘Durst’ um 7 bis 19 % über den Herstellerangaben lag.
Auch der BGH fing an zu rechnen und stellte fest, daß dies bei einer Gesamtfahrleistung von 200.000 km eine nicht unerhebliche Wertminderung von ca. 2.400 DM sei.
Da der Kraftstoffverbrauch in Zeiten steigender Kraftstoffpreise und gesteigerten Umwelt-bewußtseins eines der wesentlichen Kriterien beim Autokauf sei, kam der BGH zum Ergebnis, daß der Käufer den Wagen zurückgeben kann.
BGH; Az.: VIII ZR 65/95