Übertrieben hoher Verzehrgutschein
Von einem Preisausschreiben, einer Gratisverlosung oder einem sonstigen Preisvorteil kann ein so starker Anreizeffekt ausgehen, dass die umworbenen Kunden von einer sachgerechten Prüfung der Konkurrenzangebote auf Preiswürdigkeit und Qualität abgelenkt und übermäßig zu dem Geschäft oder der Werbeveranstaltung des Werbenden hingezogen werden. Eine derartige Werbung ist wettbewerbswidrig. Ein übertriebenes Anlocken nahm das Oberlandesgericht Zweibrücken bei der Werbung für eine Diskothek mit einem Verzehrgutschein über 45 DM an. Dieser Anreiz ging nach Auffassung des Gerichts über die grundsätzlich zulässige Anlockwerbung bei weitem hinaus.
Urteil des OLG Zweibrücken; Az. : U 285/99