Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Übertriebenes Anlocken durch Fernseher für 1 DM
Die Werbung eines Elektronikfachmarkts ist übertrieben anlockend und damit wettbewerbswidrig, wenn darin demjenigen ein tragbares Fernsehgerät zum Preis von 1 DM angeboten wird, der einen “Power & More-Stromvertrag” mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten mit einem in der Anzeige genannten Stromanbieter abschließt. Dies gilt auch dann, wenn es sich bei dem Stromanbieter um einen so genannten Newcomer handelt, der mit einem besonders günstigen Angebot in den Markt drängen will.
Urteil des OLG Köln vom 16.02.2001; Az.: 6 U 181/00 (nicht rechtskräftig)