Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
“Rubbel-Gewinnspiel” für jugendliche Kunden
Wendet sich eine “Rubbel-Gewinnspiel-Aktion” einer großen Fast-Food-Kette sowohl hinsichtlich der zu gewinnenden Preise als auch im Hinblick auf die Ausstrahlungszeiten der entsprechenden Werbespots im Fernsehen überwiegend an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, stellt dies ein “übertriebenes Anlocken” im Sinne von § 1 UWG dar, wenn der Hauptgewinn von 1 Million EUR vollkommen außer jedem Verhältnis zur angebotenen Ware (max. 5 EUR) steht.
Urteil des LG München I vom 25.02.2003
33 0 1562/03
NJW 2003, 3066
Urteil des LG München I vom 25.02.2003