Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Zahlung einer Einbauküche erst bei Fertigstellung
Das Landgericht Frankfurt am Main erklärt eine Klausel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einer Küchenfirma für unwirksam, wonach bereits zu Beginn der Lieferung und Montage der gesamte Kaufpreis fällig ist.
Danach muss der Kunde die Einbauküche erst bezahlen, wenn sämtliche Teile geliefert und die Einbauarbeiten vollständig und ordnungsgemäss durchgeführt wurden.
Urteil des LG Frankfurt am Main
2-33 O 400/98
Handelsblatt vom 15.02.1999