“WM 94” nicht markenrechtlich geschützt
Das Oberlandesgericht wies in einer Entscheidung daraufhin, daß die FIFA oder ein von ihr mit der Vermarktung der Fußballweltmeisterschaft betrauter Dritter nicht berechtigt ist, die Verwendung der Bezeichnung ‘WM 94’ generell zu verbieten.
So wurde die Klage gegen einen Süßigkeitenhersteller abgewiesen, der in seinen Schokoriegeln Fußballbilder mit der Angabe ‘WM 94’ beifügte. Solange nicht das eingetragene und damit geschützte Symbol der Weltmeisterschaft verwendet wird, besteht kein Anlaß, einem Unternehmer, der nicht zu den ‘offiziellen Sponsoren’ gehört, die Verwendung des Wortes ‘Weltmeisterschaft 1994’ oder der entsprechenden Abkürzung ‘WM 94’ zu untersagen.
Urteil des OLG Hamburg vom 23.01.1997
3 U 209/95
NJW-RR 1997, 1265