Urteil
01.07.2008
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Widerrufsrecht bei Haftungsübernahme für Leasingvertrag der GmbH
übernimmt der Geschäftsführer und Mehrheitsgesellschafter einer GmbH vertraglich die gesamtschuldnerische Haftung für alle Verpflichtungen der Gesellschaft aus einem Leasingvertrag, so findet auf diesen Vertrag das Verbraucherkreditgesetz entsprechend Anwendung. Dem Geschäftsführer steht in einem solchen Fall ein Widerrufsrecht gemäß § 7 Verbraucherkreditgesetz zu.
Urteil des OLG Köln vom 01.10.1999
19 U 14/99
GmbHR 2000, 88