Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Werbungskostenabzug bei Pleite des Bauträgers
Kapitalanleger, die eine noch zu errichtende Immobilie zur Vermietung erworben haben, können Bereitstellungszinsen sowie die Bankkosten für die Rückabwicklung eines nicht benötigten Kreditvertrages als Werbungskosten absetzen, wenn der Bauträger während der Bauphase Pleite geht.
Urteil des BFH vom 05.11.01