Werbungskosten trotz Vermieterverluste
Das Finanzamt darf die Anerkennung von Werbungskostenüberschüssen aus Vermietung und Verpachtung einer Eigentumswohnung nicht allein deshalb ablehnen, weil der Vermieter mit der Vermietung jahrelang keinen Gewinn erzielte. Nur wenn besondere Umstände vorliegen, die darauf schließen lassen, dass der Vermieter trotz langfristiger Vermietung keinen Einnahmeüberschuss erzielen will, rechtfertigt dies eine Nichtanerkennung der Werbungs-kosten.
Der Bundesfinanzhof entschied so im Fall eines Wohnungseigentümers, der seine Wohnung an seine Schwiegermutter vermietet hatte, wobei die Aufwendungen für die Vermietung jahrelang die erzielten Mieteinnahmen überschritten.
Urteil des BFH vom 30.09.1997
IX R 80/94
RdW Heft 1/98, Seite V
Der Betrieb 1998, 40