Urteil
01.07.2008
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Fertigstellung einer Eigentumswohnung trotz fehlender Teilungserklärung
Die Abschreibung eines erworbenen Gebäudes oder Gebäudeteils und die Absetzung als Werbungskosten setzen voraus, dass die Anschaffung bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung erfolgt.Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs ist eine Eigentumswohnung schon mit Bezugsfertigkeit fertiggestellt, auch wenn zu diesem Zeitpunkt bürgerlich-rechtlich noch kein Wohneigentum begründet und die Teilungserklärung noch nicht abgegeben worden ist.
Urteil des BFH vom 269.01.1999,9 R 53/96,Datev LEXinform Nr. 0551042,RdW 2000, 165