Urteil
01.07.2008
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Kindergeld: Familienkasse stellt strengere Anforderungen als Finanzamt
Die Familienkasse ist bei der Ermittlung der Einkünfte und Bezüge eines volljährigen, kindergeldrechtlich berücksichtigungsfähigen Kindes nicht an die Einkunftsermittlung im Einkommensteuerbescheid des Kindes gebunden. Insbesondere muss die Familienkasse trotz mehrmaliger Aufforderung nicht nachgewiesene Werbungskosten trotz Berücksichtigung durch das Finanzamt nicht anerkennen.
Urteil des FG München vom 28.06.2007
5 K 866/05
Pressemitteilung des FG München