Urteil
01.07.2008
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Werbungskosten: Aufwendungen für Doktortitel
Die Kosten für den Erwerb eines Doktortitels können, sofern sie beruflich veranlasst sind, Werbungskosten sein. Der Bundesfinanzhof geht im Regelfall von einer beruflichen Veranlassung aus, da ein Doktorgrad auch in der heutigen Zeit eine besondere Qualifizierung darstellt und bei bestimmten Berufen sogar unabdingbar ist.
Unter anderem können daher Kosten wie Semesterbeitrag, Fachliteratur, Famulatur und Druck der Doktorarbeit steuermindernd geltend gemacht werden.
Urteil des BFH vom 04.11.2003
VI R 96/01
NJW 2004, 1063
Urteil des BFH vom 04.11.2003