Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Werbung mit “tiergerechter Aufzucht” wettbewerbswidrig

Werbung mit “tiergerechter Aufzucht” wettbewerbswidrig

Der zur Vermarktung von Geflügel verwendete Begriff “tiergerechte Aufzucht” beinhaltet eine durch die einschlägige EU-Richtlinie nicht gestattete und damit unzulässige Angabe zur Art der Aufzucht und damit letztlich zur Haltungsform. Der verständige und informierte Verbraucher denkt – so das Oberlandesgericht Oldenburg – bei der Verwendung der Begriffe “tiergerechte Aufzucht” auch an die Gestaltung der Aufzucht, also letztlich an die Haltungsform.
Sinn der EU-Regelung ist es, mit der Beschränkung auf die zugelassenen Begriffe zur Beschreibung der Haltungsform eine eindeutige, klare und verlässliche Information der Verbraucher zu gewährleisten. Damit wäre es nicht vereinbar, wenn anstelle der zugelassenen Begriffe solche verwendet werden dürften, die ebenfalls Assoziationen mit der Haltungsform weckten.

Urteil des OLG Oldenburg vom 03.04.2003

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€