Werbung mit “tiergerechter Aufzucht” wettbewerbswidrig
Der zur Vermarktung von Geflügel verwendete Begriff “tiergerechte Aufzucht” beinhaltet eine durch die einschlägige EU-Richtlinie nicht gestattete und damit unzulässige Angabe zur Art der Aufzucht und damit letztlich zur Haltungsform. Der verständige und informierte Verbraucher denkt – so das Oberlandesgericht Oldenburg – bei der Verwendung der Begriffe “tiergerechte Aufzucht” auch an die Gestaltung der Aufzucht, also letztlich an die Haltungsform.
Sinn der EU-Regelung ist es, mit der Beschränkung auf die zugelassenen Begriffe zur Beschreibung der Haltungsform eine eindeutige, klare und verlässliche Information der Verbraucher zu gewährleisten. Damit wäre es nicht vereinbar, wenn anstelle der zugelassenen Begriffe solche verwendet werden dürften, die ebenfalls Assoziationen mit der Haltungsform weckten.
Urteil des OLG Oldenburg vom 03.04.2003