Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Werbender muss tatsächliche Preissenkung beweisen
Ein Umzugsunternehmen versuchte mit der Werbung, K-Umzüge feiert das 20-jährige Bestehen, 30% Rabatt, neue Kunden an Land zu ziehen. Ein Konkurrent glaubte nicht an die tatsächliche Preissenkung und erhob Unterlassungsklage. Das Oberlandesgericht Karlsruhe sah das beklagte Unternehmen in der Pflicht, seine Preisgestaltung offen zu legen und zu beweisen, dass die Preise vor der Jubiläumsaktion tatsächlich um 30 Prozent höher waren. Da dieser Nachweis nicht erbracht werden konnte, gab das Gericht dem Unterlassungsantrag statt.
Beschluss des OLG Karlsruhe vom 22.12.2004
4 W 49/04
RdW Heft 11/2005, Seite IV