Rechtswidrige Gewinnmitteilungen
Fast täglich flattern Mitteilungen über Gewinne in nicht selten beträchtlicher Höhe in die Briefkästen privater Haushalte. Wird der Erhalt des Gewinns davon abhängig gemacht, dass der Verbraucher zunächst einen Organisationsbeitrag in bestimmter Höhe leistet oder Waren in bestimmter Höhe bestellt, verstößt dies gegen das Gesetz. Veranstalter werbender Gewinnspiele müssen klar und eindeutig über die Teilnahmebedingungen informieren. Wird dies – wie so oft – unterlassen, liegt darin ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Verbraucher sollten sich in derartigen Fällen an den nächstgelegenen Verbraucherschutzverein wenden, der dann gegen diese unlauteren Machenschaften vorgeht.
Urteil des BGH vom 09.06.2005
I ZR 279/02
Pressemitteilung des BGH