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Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Werbeaussage “ohne Wechselgebühr”

Werbeaussage “ohne Wechselgebühr”

Nachdem die Deutsche Telekom AG ihren Anfang dieses Jahres gefaßten Plan, von den Kunden, die zu einem anderen Festnetzanbieter überwechseln, eine sogenannte Wechselgebühr zu verlangen, aufgegeben hatte, warb ein Konkurrenzunternehmen mit der Werbeaussage ‘ohne Wechselgebühr!’ um neue Kunden.

Das Landgericht Köln stellte fest, daß bei sogenannten ‘Call-by-Call Gesprächen’ die Festnetzwechselgebühren nie ernsthaft zur Diskussion standen. Die beanstandete Werbeaussage stellte daher eine unzulässige Werbung mit einer Selbstverständlichkeit dar. Wegen der damit verbundenen Möglichkeit der Irreführung von Verbrauchern wurde der Telefondienstanbieter zur Unterlassung der Weiterverwendung verurteilt.

Urteil des LG Köln vom 31.03.1998
31 O 18/98

IT-Sales Week Heft 10/98, Seite 50

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