Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Wechsel bei Abzug von Fahrtkosten erlaubt

Wechsel bei Abzug von Fahrtkosten erlaubt

Wer für die Fahrt zur Arbeit zunächst die Entfernungspauschale von zurzeit 30 Cent pro Kilometer gewählt hat, ist hieran nicht für das gesamte Jahr gebunden. Zieht der Steuerpflichtige im Laufe des Jahres näher an seine Arbeitsstelle, kann er ab diesem Zeitpunkt ohne weiteres die (höheren) Kosten für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel geltend machen.

Urteil des BFH vom 11.05.2005

VI R 40/04

Pressemitteilung des BFH

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