Erbschaftssteuer: Wechsel von Gütertrennung zu Zugewinngemeinschaft
Insbesondere bei Ehen, bei denen ein Unternehmen, ein landwirtschaftlicher Betrieb oder eine Praxis zum Vermögen gehört, kann bei einer Verheiratung die Wahl der Gütertrennung durchaus Vorteile bieten. Wird die Ehe nicht vorzeitig geschieden, kann sich die getroffene Wahl des Güterstandes allerdings wirtschaftlich als ungünstig erweisen. Im Gegensatz zum Güterstand der Zugewinngemeinschaft unterliegt nämlich bei der Gütertrennung das gesamte Erbe des überlebenden Ehegatten der Erbschaftssteuer. Insbesondere bei großen Vermögen kann sich dies äußerst nachteilig auswirken.
Deshalb sollte während der Ehedauer in geeigneten Fällen durchaus daran gedacht werden, durch einen Ehevertrag in den gesetzlichen Güterstand zu wechseln. Das Finanzministerium Baden-Württemberg hat in einem bundesweit gültigen Erlass verfügt, dass ein derartiger Wechsel nicht rechtsmissbräuchlich und daher bei der Berechnung der Erbschaftssteuer zu berücksichtigen ist.
Erlass des Finanzministeriums Baden-Württemberg vom 07.12.2006
3 – S 3804/7
Wirtschaftswoche Heft 8/2007, Seite 148