Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Wandelung des Kaufvertrages trotz Unfallschaden

Wandelung des Kaufvertrages trotz Unfallschaden

Weist ein erworbenes Fahrzeug einen erheblichen Mangel auf, kann der Käufer den Kaufvertrag auch dann rückgängig machen (Wandelung), wenn der Wagen durch einen Unfall inzwischen schwer beschädigt wurde. Voraussetzung ist allerdings, dass das Unfallfahrzeug angemessen versichert war. Bestand eine Vollkaskoversicherung, wird das Wandelungsrecht auch nicht dadurch beeinträchtigt, dass der Käufer den Unfall leicht fahrlässig selbst verursacht hat.
Hinweis: In einem solchen Fall hat der Verkäufer den Kaufpreis zurückzuzahlen. Im Gegenzug muss der Käufer den Wagen und die von der Versicherung geleistete Zahlung an den Veräußerer herausgeben.

Urteil des OLG Dresden vom 13.09.2000; Az.: 11 U 3304/99

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€