Vorzeitige Darlehenstilgung
Ein Mann nahm bei seiner Bank ein Darlehen mit einer Laufzeit von 20 Jahren auf. Die Bank zahlte nach Abzug des vereinbarten Disagios 97 % der Darlehenssumme aus. Bereits nach 42 Monaten hatte der Mann das Darlehen getilgt. Er verlangte die Rückzahlung des Disagios im Verhältnis der vorgesehenen zur tatsächlichen Laufzeit des Kredits.
Wirtschaftlich betrachtet sah das Oberlandesgericht Hamm in dem einbehaltenen Disagio vergleichbar mit Zinsen eine Vergütung für die überlassung des Darlehenskapitals. Folglich ist ein Disagio bei vorzeitiger Beendigung eines langfristig angelegten, aber jederzeit kündbaren Vertrags anteilig zurückzuerstatten. Eine Klausel in den Kreditbedingungen der Bank, wonach eine derartige Erstattung ausgeschlossen ist, hielt das Gericht für unwirksam.
Hinweis: ebenso entscheidet nunmehr auch der BGH (Urteil vom 01.07.1997; XI ZR 197 und 267/96)
Urteil des OLG Hamm vom 02.06.1997
31 U 194/96
MDR 1997, 865