Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Vorzeitige Darlehensrückzahlung
Bislang hatten Kreditnehmer keinen Anspruch auf die vorzeitige Kündigung von Darlehensverträgen. Diese Rechtslage wurde nun durch ein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshof geändert.
Hausbesitzer sind berechtigt, einen Darlehensvertrag vorzeitig zu kündigen, wenn sie ihr Haus oder Grundstück verkaufen wollen oder die Immobilie als Sicherheit für eine weitere Kreditaufnahme benötigen.
Allerdings muss der Bank der durch die vorzeitige Kündigung entstehende Schaden in Form einer sogenannten Vorfälligkeitsentschädigung ersetzt werden.
Urteil des BGH vom 01.07.1997
XI ZR 197 und 267/96
ZIP 1997, 537