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Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Vorsteuerabzug von Bewirtungskosten uneingeschränkt zulässig

Vorsteuerabzug von Bewirtungskosten uneingeschränkt zulässig

Der Bundesfinanzhof hält die Vorschrift des § 15 Abs.1a Nr. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG), nach der ein Vorsteuerabzug für betrieblich veranlasste Bewirtungskosten nur eingeschränkt möglich ist, nicht mit EU-Recht vereinbar. Steuerpflichtige können für betrieblich veranlasste Bewirtungskosten daher den vollen Vorsteuerabzug geltend machen.

Urteil des BFH vom 10.02.2005

V R 76/03

Pressemitteilung des BFH

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