Urteil
01.07.2008
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Vorsteuerabzug bei Pachtvertrag mit Eheleuten
Pachten Eheleute Räume zum Betrieb einer vom Ehemann allein geführten Gaststätte und ist ein Pachtentgelt zuzüglich Umsatzsteuer vereinbart, steht dem Ehemann als alleinigem Unternehmer der Vorsteuerabzug zur Hälfte zu.
Urteil des BFH vom 07.11.2000; Az.: V R 49/99