Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Vorsteuerabzug nur bei ordnungsgemäßer Rechnung

Vorsteuerabzug nur bei ordnungsgemäßer Rechnung

Eine Rechnung, in der der Bruttopreis, der Mehrwertsteuersatz und der Umsatzsteuerbetrag, nicht aber das eigentliche Entgelt (Nettobetrag) ausgewiesen ist, berechtigt nicht zum Vorsteuerabzug. Der genau aufgeführte Nettobetrag gehört nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs zu den Mindestangaben einer ordnungsgemäßen Rechnung.

Urteil des BFH vom 27.07.2000; Az.: 5 R 55/99

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