Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Vorsteuer: Rechnung auch bei ALDI ausstellen lassen
Auch Discountläden sind nach einem Urteil des Amtsgerichts Rastadt verpflichtet, ihren Kunden auf Wunsch eine richtige Rechnung auszustellen, damit diese die Vorsteuer aus dem Rechnungsbetrag geltend machen können.
Ab 200 DM sollte stets eine Rechnung mit gesondert ausgedruckter Umsatzsteuer, Betrag, Firma, Datum und Warenbezeichnung vorgelegt werden.
Urteil des AG Rastadt
1 C 558/94
Impulse Heft 12/96, Seite 136