Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Vorentwurf des Architekten urheberrechtsgeschützt

Vorentwurf des Architekten urheberrechtsgeschützt

Auch ein von einem Architekten erstellter Vorentwurf für ein Gebäude genießt Urheberrechtsschutz. Die Erstellung des Vorentwurfs beinhaltet nicht die Einwilligung des Architekten zum Nachbau durch den Bauherrn, der das Vertragsverhältnis nach Erstellung des Vorentwurfs beendet hat. Von einer Übertragung der Nachbaubefugnis kann vielmehr erst dann ausgegangen werden, wenn ein entsprechender Wille des Architekten eindeutig zum Ausdruck gekommen ist.

Urteil des OLG Hamm vom 20.04.1999
4 U 72/97

NJW-RR 2000, 191

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€