Urteil
01.07.2008
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Voraussetzung für Verlustabzug bei Ferienhaus
Verluste aus der Nutzung einer Ferienwohnung sind nur dann problemlos abzusetzen, wenn die Wohnung ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermietet wird. Wird das Feriendomizil jedoch auch vom Eigentümer genutzt, so ist nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs im Einzelfall zu prüfen, ob der Eigentümer tatsächlich die Absicht hat, auf Dauer Gewinn aus dem Objekt zu erzielen. Dies muss durch eine Schätzung über einen Prognosezeitraum von ca. 30 Jahren erfolgen
Urteil des BFH