Urteil
01.07.2008
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Voraussetzung für Handelsregistereintragung einer Handwerker-GmbH
Die Eintragung einer GmbH, deren Unternehmensgegenstand den Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks (hier Friseurbetrieb) vorsieht, kann im Handelsregister nur erfolgen, wenn der Nachweis der Eintragung in die Handwerksrolle oder ein diesbezügliches Negativattest vorgelegt wird.
Über die Verfassungsmäßigkeit des Meisterzwangs konnte das Oberlandesgericht Frankfurt mangels Zuständigkeit allerdings nicht entscheiden. Hierüber haben im Streitfall die Verwaltungsgerichte zu befinden.
Beschluss des OLG Frankfurt/Main vom 08.06.2005
20 W 81/04
ZAP EN-Nr. 814/2005
OLGR Frankfurt 2005, 754