Urteil
01.07.2008
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Verzugseintritt bei Mängelfeststellung
Die in einem Bauträgervertrag enthaltene (teilweise widersprüchliche) Regelung, wonach die letzte Rate des Erwerbers vor übergabe der Wohnung zu zahlen ist, zuvor jedoch bei der Abnahme festgestellte Mängel zu beseitigen sind, ist dahingehend auszulegen, dass die letzte Rate nicht vor Beseitigung der Mängel fällig wird.
Urteil des BGH vom 20.01.2000
VII ZR 224/98
NJW 2000, 1403