Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Verwechslungsgefahr „NET life“

Verwechslungsgefahr „NET life“

Diese wird auch nicht durch Abweichungen in der Schreibweise beseitigt. Das Oberlandesgericht Hamburg entschied daher, dass der Internetbetreiber dem Verlagsunternehmen den Vertrieb der Zeitschrift wegen der Verletzung marken- und firmenrechtlicher Vorschriften verbieten lassen kann.

Urteil des LG Lüneburg vom 09.09.1999,1 S 116/9,MDR 1999, 1315

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€