Urteil
01.07.2008
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Vertragsstrafen im Bauvertrag
Eine Klausel in den AGB eines Bauvertrags, in dem der Bauunternehmer unabhängig von seinem Verschulden bei Fristüberschreitung zu einer Vertragsstrafe verpflichtet wird, ist unwirksam. Denn der Bauunternehmer wird durch eine solche Klausel im Sinne des AGB-Gesetzes unangemessen benachteiligt.
Urteil des OLG Oldenburg vom 23.02.2000
2 U 296/99
MDR 2000, 763