Urteil
01.07.2008
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Vertragsschluss durch Schweigen
Ein Kaufvertrag kommt durch ein Angebot und dessen Annahme zustande. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein Schweigen auf ein Angebot als dessen Annahme gewertet werden.
Das Oberlandesgericht Celle hielt eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers für wirksam, wonach eine schriftliche Bestellung des Käufers auch dann zu einem wirksamen Vertragsschluss führt, wenn der Verkäufer hierauf vier Wochen schweigt.
Urteil des OLG Celle
21 U 68/04
Handelsblatt vom 01.06.2005