Vertragsschluss über BTX
Neue technische Möglichkeiten und Medien werfen auch neue Rechtsprobleme auf. So ist es beispielsweise möglich, von Mailboxen und Datennetzen, wie Internet, Compuserve oder BTX ganze Computerprogramme auf seinen Computer zu übertragen. Wie ist jedoch rechtlich zu verfahren, wenn ein derartiges Programm, das gegen Entgelt ‘heruntergeladen’ wurde, mangelhaft ist ?
Das Amtsgericht Ansbach wertete die zwischen Anbieter und einem BTX-Teilnehmer getroffene Vereinbarung als Kaufvertrag. Dabei ging der Richter davon aus, dass es keinen Unterschied machen könne, ob der Erwerber vom Händler das EDV-Programm auf Diskette erhalte oder dies per Datenleitung übermittelt werde.
Dem BTX-Teilnehmer stand daher wie jedem anderen Käufer das Recht zur Wandelung wegen Mangelhaftigkeit des Programmes zu.
Urteil des AG Ansbach vom 29.04.1994
3 C 295/93
CR 1995, 278