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Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Verstoß gegen Bankgeheimnis durch Forderungsabtretung fraglich

Verstoß gegen Bankgeheimnis durch Forderungsabtretung fraglich

Die Abtretung einer gegenüber einem Kunden bestehenden Forderung durch eine Bank ist nach Entscheidungen der Landgerichte Frankfurt und Koblenz nicht deshalb unwirksam, weil sie unter Verletzung des Bankgeheimnisses erfolgt. Das Oberlandesandgericht
Frankfurt vertritt hierzu die gegenteilige Auffassung.

Urteil des LG Frankfurt/Main vom 17.12.2004

2/21 O 96/02

Urteil des LG Koblenz vom 25.11.2004

3 O 496/03

Urteil des OLG Frankfurt vom 25.05.2004

8 U 84/04

Handelsblatt vom 09.02.2005

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