Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Verspätete Vertragsstrafeklage

Verspätete Vertragsstrafeklage

Ein Unternehmen gab gegenüber einem Wettbewerbsverband wegen eines Wettbewerbsverstoßes eine sogenannte strafbewehrte Unterlassungserklärung ab. In zwei Zeitungsanzeigen verstieß das Unternehmen gegen die Unterwerfungserklärung und wurde von dem Wettbewerbsverband zur Zahlung der Vertragsstrafe aufgefordert. Eine Zahlung erfolgte jedoch nicht.

Der Verband ließ nach dem ersten Verstoß knapp fünf Jahre und nach dem zweiten Vertragsverstoß knapp drei Jahre verstreichen, bis er schließlich Zahlungsklage erhob. Zu spät, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt, das den Vertragsstrafeanspruch nach dem Grundsatz von Treu und Glauben für verwirkt hielt.

Der Unterlassungsschuldner durfte nach Ablauf von drei bzw. fünf Jahren (Zeitmoment) darauf vertrauen, daß der Zahlungsanspruch nicht mehr gegen ihn geltend gemacht werde (Umstandsmoment). Der erfolglosen Zahlungsaufforderung ließ der Wettbewerbsverband jahrelang keine Konsequenzen folgen. Da die Vertragsstrafe als quasi Vollstreckungsmaßnahme die Aufgabe hat, den Unterlassungsschuldner durch Auferlegung einer spürbaren Sanktion zur künftigen Beachtung des Verbotes anzuhalten, muß sich der Unterlassungsgläubiger um eine zügige Durchsetzung seiner Ansprüche bemühen. Unterläßt er dies, so kann der Unterlassungsschuldner darauf vertrauen, daß dieser Vertragsstrafeanspuch endgültig aufgegeben wurde.

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 13.06.1996; 6 U 151/95

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€