Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Versorgungssperre gegenüber säumigem Miteigentümer

Versorgungssperre gegenüber säumigem Miteigentümer

Kommt ein Miteigentümer einer aus mehreren freistehenden und an eine zentrale Heizungs- und Warmwasserversorgung angeschlossenen Einfamilienhäusern bestehenden Wohnanlage einen längeren Zeitraum seinen Wohngeldzahlungen an die Gemeinschaft nicht nach, ist diese nach entsprechendem Beschluss berechtigt, die der Versorgung dienende Stichleitung zu dessen Anwesen zu unterbrechen.

Urteil des BGH vom 10.06.2005

V ZR 235/04

RdW 2006, 58

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