Urteil
01.07.2008
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Versorgungssperre gegenüber säumigem Miteigentümer
Kommt ein Miteigentümer einer aus mehreren freistehenden und an eine zentrale Heizungs- und Warmwasserversorgung angeschlossenen Einfamilienhäusern bestehenden Wohnanlage einen längeren Zeitraum seinen Wohngeldzahlungen an die Gemeinschaft nicht nach, ist diese nach entsprechendem Beschluss berechtigt, die der Versorgung dienende Stichleitung zu dessen Anwesen zu unterbrechen.
Urteil des BGH vom 10.06.2005
V ZR 235/04
RdW 2006, 58