Mit welchem Girokonto erhalte ich Zinsen auf meine Einlagen?

check24.net
Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Versorgungssperre auch bei vermieteter Eigentumswohnung möglich

Versorgungssperre auch bei vermieteter Eigentumswohnung möglich

Ist ein Wohnungseigentümer in erheblichem Umfang mit Wohngeldzahlungen im Rückstand, ist die Eigentümergemeinschaft berechtigt, die Versorgung der Räume mit Heizung und Wasser bis zum Ausgleich der Rückstände abzustellen. Dieses Recht gilt auch dann, wenn der säumige Eigentümer die Wohnung vermietet hat.
Nach Auffassung des Kammergerichts Berlin kann einem Wohnungseigentümer kein größerer Schutz zuteil werden, weil er die Wohnung nicht selbst nutzt. Daher ist auch der Mieter zur Duldung der Leistungssperre und der Durchführung der hierzu notwendigen baulichen Maßnahmen verpflichtet.

Beschluss des KG Berlin vom 21.05.2001; Az.: 24 W 94/01

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€