Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Versicherungsvertreter: Eigenprovisionen müssen versteuert werden
Provisionen, die ein Versicherungsvertreter für den Abschluss eigener privater Versicherungen für sich oder seine Ehefrau in gleicher Weise erhält, wie für die Vermittlung von Versicherungsabschlüssen mit Dritten, sind als Betriebseinnahmen zu versteuern.
Urteil des BFH vom 27.05.1998; X R17/95