Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Versicherungsschutz von Studenten an der Hochschule

Versicherungsschutz von Studenten an der Hochschule

Nach einem Urteil des Bundessozialgerichtes sind Studenten gesetzlich unfallversichert, wenn sie an Unterrichtsveranstaltungen teilnehmen oder wenn sie andere Hochschuleinrichtungen wie beispielsweise die Bibliothek zu Studienzwecken aufsuchen.

Bundessozialgericht (v. 04.07.1995); AZ: 2 RF 45/94

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