Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Versetzung eines Lehrers wegen Sektenzughörigkeit
Die Schulbehörde darf eine Realschulrektorin auf einen Referentenposten versetzen, wenn diese einer Sekte (hier Zentrum des Lichts) angehört. Lehrer, die sich aktiv für eine undemokratische Vereinigung engagieren, müssen – so die Begründung des Oberverwaltungsgerichts Koblenz – von Schülern ferngehalten werden.
Beschluss des OVG Rheinland-Pfalz vom 25.02.2005
2 B 12250/05
Pressemitteilung des OVG Rheinland-Pfalz