Verpflichtung zur Teilnahme am Ethikunterricht
Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes kann ein Schüler, der nicht am Religionsunterricht teilnimmt, zum Besuch des Ethikunterrichtes verpflichtet werden. Eine Ermächtigung des Staates zur Einführung dieses Faches ergibt sich aus Art. 7 des Grundgesetzes. Voraussetzung ist allerdings, daß dieses Unterrichtsfach weltanschaulich und religiös neutral unterrichtet werden muß. Es dürfen keine christlichen Glaubenswahrheiten verkündet und ein entsprechendes Bekenntnis hierzu erwartet werden. Hingegen darf auf Elemente christlicher Religionen wie Menschlichkeit oder Friedensliebe Bezug genommen werden.
Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes v. 17.06.1998-AZ: 6 C 11/99