Urteil
01.07.2008
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Verpflichtung zur Grundwasserversickerung
Enthält die Baugenehmigung für eine Lagerhalle die Verpflichtung des Eigentümers, das Oberflächenwasser auf dem Grundstück versickern zu lassen, anstatt es in den Abwasserkanal einzuleiten, darf die Kommune nicht später unter Hinweis auf den allgemeinen Anschluss- und Benutzungszwang einen Beitrag für die Niederschlagswasserbeseitigung verlangen.
Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 19.12.2006
6 A 11142/05
RdW Heft 4/2007, Seite VI