Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Veröffentlichung einer Rangliste von Anwaltskanzleien wettbewerbswidrig
Die Veröffentlichung einer Rangliste von Anwaltskanzleien in einem Handbuch ” Wirtschaftskanzleien -Rechtsanwälte für Unternehmen”, die allein auf der subjektiven Einschätzung der Redaktion beruht, verstößt gegen das standesrechtliche Wettbewerbsverbot und ist daher wettbewerbswidrig (§ 1 UWG).
Urteil des OLG München vom 08.02.2001; Az.: 29 U 4292/00 (nicht rechtskräftig)